Wichtig: Für fest terminierte Kurse kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Der Gesetzestext nennt diese Ausnahme ausdrücklich. (Gesetze im Internet)
Widerruf und Stornierung
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei fest terminierten Kursen
Für die Buchung von Kursen, Workshops und Ausbildungen mit einem festen Termin oder einem festgelegten Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Die Buchung eines fest terminierten Kurses ist daher verbindlich.
Unabhängig davon gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
Stornierung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn vom gebuchten Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für bereits getroffene Vorbereitungen, entstandene Aufwendungen und die Freihaltung des Teilnahmeplatzes verlangen.
Dieser Ersatz wird wie folgt pauschaliert:
bis 14 Tage vor Kursbeginn: 20 % der Kursgebühr
bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
danach: 80 % der Kursgebühr
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nichterscheinen am Kurstag
Erscheint ein Teilnehmer ohne rechtzeitige Absage nicht zum gebuchten Kurs, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer den Kurs aus persönlichen Gründen, wegen Verspätung, Verschlafens, kurzfristiger Verhinderung oder vergleichbaren Umständen nicht wahrnimmt.
Bei Nichterscheinen am Kurstag wird die volle Kursgebühr fällig.
Krankheit und Kulanzregelung
Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Kurs teilnehmen, soll er den Anbieter so früh wie möglich informieren.
Der Anbieter kann nach Verfügbarkeit eine Umbuchung auf einen späteren Kurs anbieten. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit eine Umbuchung im Rahmen eines regulär stattfindenden Kurses möglich ist, kann der Anbieter diese aus Kulanz kostenfrei oder gegen eine angemessene Bearbeitungs- beziehungsweise Organisationspauschale anbieten.
Individuell vereinbarte Ersatztermine, Einzelunterricht oder zusätzlicher organisatorischer Aufwand können kostenpflichtig sein.
Ersatzperson
Anstelle einer Stornierung kann der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle am Kurs teilnimmt.
Der Anbieter kann die Teilnahme der Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere fehlende Teilnahmevoraussetzungen, gesundheitliche Gründe oder organisatorische Gründe.
Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter kann vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Kursbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Kurs aus gesundheitlichen, organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder die Durchführung dem Anbieter nicht zumutbar ist.
In diesem Fall informiert der Anbieter den Teilnehmer unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
Nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht an oder wird kein Ersatztermin angeboten, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.