Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzpersonen

Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn vom Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine Aufwendungen bzw. für die Freihaltung des Termins verlangen.

Dieser Ersatz kann vom Veranstalter wie folgt pauschalisiert werden:

bis 14 Tage vor Kursbeginn: 20% der Kursgebühr

bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr

danach: 100% der Kursgebühr

Anstelle eines Rücktritts kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle an dem Kurs teilnimmt.


 

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 2 Kursteilnehmern unterschritten wird. Die Teilnehmer haben dann Anspruch auf Erstattung des vollen Betrages.


Stand 01.05.2020

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